Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Bayer Austria GmbH für die Hardware „Magic Trap“

Diese Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln den Erwerb der Hardware „MagicTrap“ (im Folgenden „Hardware“ genannt), die Sie über den Onlineshop www.magicscout.app erwerben können. Indem Sie die Bestätigungsfelder am Ende des Bestellvorgangs anklicken, erklären Sie sich damit einverstanden, an diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gebunden zu sein und bestätigen Sie weiters, dass Sie die Magic Trap im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit (Landwirt) erwerben und einsetzen und Sie Unternehmer (im Sinn des. § 1 öUGB) sind.

Falls Sie diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht zustimmen, kann es nicht zum Vertragsschluss kommen.

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AGB“ oder „Vertrag“ genannt) gelten zwischen Ihnen (im Folgenden "Käufer" genannt) und der Bayer Austria GmbH, Am Europlatz 1, 1120 Wien (im Folgenden "Bayer AT" genannt).
  2. Alle zwischen dem Käufer und Bayer AT im Zusammenhang mit dem Erwerb der Hardware „Magic Trap“ getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB und der gegebenenfalls schriftlichen Auftragsbestätigung.
  3. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des entsprechenden Kaufvertrages gültige Fassung dieser AGB.
  4. Abweichende Bedingungen des Käufers akzeptiert Bayer AT nicht. Dies gilt auch, wenn Bayer AT der Einbeziehung abweichender vertraglicher Bedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widerspricht.
  5. Zum Liefervertrag/Lieferumfang der Hardware beachten Sie unsere Angaben im Onlineshop. Voraussetzung für die Nutzung der Hardware ist es, dass der Käufer die kostenfreie App „MagicScout“ (nachfolgend „App“ genannt) heruntergeladen hat. Ohne diese App funktioniert die Hardware nicht. Bezüglich der App gelten die Nutzungsbedingungen, die beim Herunterladen und Installieren der App angezeigt werden („Nutzungsbedingungen der App“). Zudem bestehen für die Nutzungsrechte an den speziell zur Hardware entwickelten und angebotenen Servicepaketen („Software“) die Bedingungen des Endnutzer-Lizenzvertrags. Ein solches Nutzungsrecht an der Software muss kostenpflichtig über den Onlineshop gesondert erworben werden. Hierfür finden die Bedingungen des „Endbenutzer-Lizenzvertrags“ Anwendung. Diese sind abrufbar unter: www.magicscout.app/de-AT/legal/software-license

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Präsentation und Bewerbung der Hardware im Online-Shop www.magicscout.app stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
  2. Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Er ist an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden.
  3. Bayer AT wird den Zugang einer über den Online-Shop abgegebenen Bestellung per E-Mail bestätigen.
  4. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar bzw. sind diese nicht in ausreichender Anzahl verfügbar, so teilt Bayer AT dies dem Käufer unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht Bayer AT von einer Annahmeerklärung ab; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
  5. Bayer AT liefert nur an Käufer, die ihren Betriebsstandort (Rechnungsadresse) oder eine Lieferadresse in Österreich haben. Bestellungen von Lieferungen außerhalb Österreichs wird Bayer AT nicht berücksichtigen. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Bayer AT wird den Käufer darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

§ 3 Lieferbedingungen

  1. BCSD ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
  2. Die Lieferfrist ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Sie beginnt mit Vertragsabschluss.

§ 4 Preise und Versandkosten

  1. Sämtliche Preisangaben im Online-Shop sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten.
  2. Die Versandkosten sind im Online-Shop angegeben. Der Preis einschließlich Umsatzsteuer und anfallender Versandkosten wird in der Bestellmaske angezeigt, bevor der Käufer die Bestellung absendet.
  3. Wenn Bayer AT eine Bestellung gemäß § 3 Ziffer 1 durch Teillieferungen erfüllt, entstehen dem Käufer nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Käufers, berechnet Bayer AT für jede Teillieferung Versandkosten.
  4. Zahlungen des Käufers im Zusammenhang mit dem Erwerb der Hardware können nur unter Nutzung der Zahlungsmöglichkeiten erfolgen, die Bayer AT im Onlineshop zur Auswahl stellt. Eine Zahlung auf anderem Wege ist nicht möglich.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Zahlungen sind bei Abschluss des Kaufvertrages zum Erwerb der Hardware auf Basis dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sofort fällig.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Bayer AT aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Käufers sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
  3. Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ausüben.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten auf den Käufer über.

§ 7 Gewährleistung

  1. Bayer AT gewährleistet, dass die Hardware unter Verwendung der App (unter Hinweis auf die Nutzungsbedingungen der App) hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der begleitenden und der online unter www.support.magicscout.app zur Verfügung gestellten Dokumentation entspricht, sofern die Hardware bestimmungsgemäß verwendet wird. Darstellungen in der begleitenden Dokumentation stellen, sofern nicht ausdrücklich als solche bezeichnet, keine Beschaffenheitsgarantien dar. Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Funktionen begründen keine Gewährleistungsansprüche. Bei Nutzung im Rahmen der Softwarelizenz wird der Umfang laut eingedeckter Softwarelizenz gewährleistet
  2. Wird dem Käufer die Hardware kostenlos zur Verfügung gestellt, so besteht hierfür keine Gewährleistung der Bayer AT.
  3. Bayer AT haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Ware nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, §§ 922ff öABGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt 12 Monate und beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Käufer.
  4. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so hat der Käufer diese unverzüglich nach Erhalt der Ware gegenüber Bayer AT schriftlich oder in Textform (insbesondere Email, zu richten an: support@magicscout.app zu rügen. Für alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden (auch verdeckten) Mängel des Kaufgegenstands gelten vorbehaltlich der rechtzeitigen Rüge die gesetzlichen Ansprüche auf Verbesserung sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, wobei das Wahlrecht ob Verbesserung (Austausch) oder Preisminderung gewährt wird, Bayer AT alleine zusteht
  5. Bei Fragen zur Hardware werden Bayer AT oder von Bayer AT beauftragte Dritte Unterstützung zur Verfügung stellen. Diese ist erreichbar über: www.support.magicscout.app.

§ 8 Haftung

  1. Soweit gesetzlich nichts Abweichendes zwingend vorgesehen ist, haftet Bayer AT weder für irgendwelche Folgeschäden, gleich welcher Art, die nicht an der Hardware selbst entstehen, noch für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden, die aus der Verwendung der Hardware oder der Tatsache, dass sie nicht verwendet werden kann, resultieren oder damit im Zusammenhang stehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn Abhilfemaßnahmen ihren wesentlichen Zweck verfehlen.
  2. Bayer AT haftet nur für solche Schäden, die aufgrund grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Verhaltens oder aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten dieses Vertrags durch Bayer AT herbeigeführt werden.
  3. In sonstigen Fällen haftet Bayer AT nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Bayer AT vorbehaltlich abweichender Regelungen in diesen AGB ausgeschlossen.
  4. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 9 Datenschutz

  1. Die zur Abwicklung eines Kaufvertrages auf Basis dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen erforderlichen personenbezogenen Daten des Käufers werden im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang auf Grundlage der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
  2. Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Käufers gilt die im Bestellprozess beigefügte Datenschutzerklärung.

§ 10 Vertraulichkeit

  1. Beiden Parteien wird zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten unter Umständen gegebenenfalls Zugriff auf vertrauliche Informationen der anderen Partei gegeben. Vertrauliche Informationen umfassen nicht solche Informationen, die:

    (a) öffentlich bei Vertragsschluss bekannt sind oder nach Vertragsschluss bekannt werden und dies nicht aufgrund einer rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung der Empfängerpartei geschehen ist;

    (b) sich bereits vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der anderen Partei befunden haben;

    (c) der Empfängerpartei von einem Dritten ohne das Vorliegen von Beschränkungen hinsichtlich der Offenlegung rechtmäßig mitgeteilt wurden;

    (d) von der Empfängerpartei selbständig entwickelt wurden und diese selbständige Entwicklung schriftlich nachgewiesen werden kann; oder

    (e) kraft Gesetzes, aufgrund der Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer Aufsichts- oder Verwaltungsbehörde offengelegt werden müssen.

  2. Die Parteien behandeln die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und stellen die vertraulichen Informationen außer auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen keinem Dritten zur Verfügung. Sie verwenden die vertraulichen Informationen auch nicht für andere Zwecke als zur Durchführung dieses Vertrages. Die Parteien stellen mithilfe angemessener Maßnahmen sicher, dass die für sie zugänglichen vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht von ihren Mitarbeitern oder Vertretern unter Verletzung dieser AGB offengelegt oder verbreitet werden.
  3. Die Parteien sind nicht für von Dritten verursachten Verlust, Vernichtung, Änderung oder Offenlegung vertraulicher Informationen verantwortlich.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für die Leistungen der Bayer AT ist Wien.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Wien.

§ 12 Anwendbares Recht

Auf die Ansprüche aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung unter Ausschluss der deutschen kollisionsrechtlichen Normen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

§ 13 Sonstiges

  1. Der Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag ist nur in schriftlicher Form wirksam und gilt nur für die Partei, gegenüber welcher der Verzicht erklärt wurde und nur für die diesem Verzicht zugrunde liegenden Umstände. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte kumulativ und schließen gesetzliche Rechte nicht aus.
  2. Weder Bayer AT noch der Käufer dürfen diesen Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten an Dritte abtreten oder in sonstiger Weise übertragen, oder derartige Handlungen gemäß diesem Vertrag beabsichtigen, ohne hierzu im Besitz der vorherigen schriftlichen Genehmigung der anderen Partei zu sein, die nicht unangemessen verweigert werden darf. Unbeschadet gegenteiliger Bestimmungen haben beide Parteien das Recht, diesen Vertrag nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei, an eines ihrer verbundenen Unternehmen oder an ein Unternehmen zu übertragen, das aus einer Fusion, Übernahme, Umstrukturierung oder sonstigen Geschäftssanierung der betroffenen Partei resultiert. Darüber hinaus darf Bayer AT ihre Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten in Unterauftrag vergeben unter der Voraussetzung, dass Bayer AT weiterhin verantwortlich für die Erbringung der Leistungen aus diesem Vertrag bleibt. Abtretungs-, Unterbeauftragungs- oder sonstige Übertragungsversuche in Verletzung dieser Bestimmung sind nichtig.
  3. Dieser Vertrag bewirkt oder begründet weder eine einfache Gesellschaft zwischen den Parteien noch gestattet er einer Partei, als Beauftragte der anderen Partei zu handeln. Weiterhin sind die Parteien nicht befugt, namens oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln oder die andere Partei in anderer Weise zu verpflichten (insbesondere durch Abgabe von Zusicherungen oder Gewährleistungen, der Übernahme einer Verpflichtung oder Haftung und der Ausübung sonstiger Rechte oder Befugnisse).
  4. Bayer AT trifft keine Haftung gegenüber dem Käufer aus diesem Vertrag, wenn sie an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert wird oder diese verspätet erfüllt, oder wenn sie an der Geschäftsausübung gehindert wird aufgrund von Handlungen, Ereignissen, Unterlassungen oder Unfällen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Bayer AT liegen, insbesondere Streiks, Aussperrungen oder andere arbeitsrechtliche Streitigkeiten (gleich ob dies die Belegschaft von Bayer AT oder von Dritten betrifft), Ausfall von Versorgungsleistungen oder von Verkehrs- oder Telekommunikationsnetzwerken, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen, mutwillige Sachbeschädigung, Feuer, Überschwemmung oder Sturm. Bayer AT setzt den Käufer über derartige Ereignisse und deren voraussichtliche Dauer in Kenntnis.

§ 14 Salvatorische Klausel

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch Fax oder E-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist.
  2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle einer Lücke.