Endbenutzer-Lizenzvertrag

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag regelt die Nutzungsbedingungen für die MagicTrap Softwarelizenz zur Nutzung der „MagicScout Servicepakete“ (nachfolgend „Software“ genannt), die Sie über unseren Online-Shop www.magicscout.app erwerben können. Indem Sie sich die Bestätigungsfelder am Ende des Bestellvorgangs anklicken, bestätigen Sie, die Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie diesen Vertragsschluss als „Unternehmer“ im Sinne des § 14 BGB im Zusammenhang mit Ihrer betrieblichen Tätigkeit als Landwirt abschließen. Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrages nicht zustimmen, kommt es nicht zum Vertragsschluss in Bezug auf die Nutzung der Software. Wenn Sie also nicht alle Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages akzeptieren, brechen Sie bitte den Bestellvorgang ab.

§ 1 Allgemeines

  1. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag gilt zwischen Ihnen (im Folgenden "Lizenznehmer" genannt) und der Bayer CropScience Deutschland GmbH, Alfred-Nobel-Straße 50, 40789 Monheim am Rhein (im Folgenden "BCSD" genannt).
  2. Die zwischen dem Lizenznehmer und BCSD im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages getroffene Vereinbarung ergibt sich aus diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag und der schriftlichen bzw. in Textform übermittelten Auftragsbestätigung.
  3. Voraussetzung für die Nutzung der Software gemäß den Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages ist es, dass der Lizenznehmer die kostenfreie App „MagicScout“ (nachfolgend „App“ genannt) heruntergeladen und die entsprechende Hardware („Magic Trap“) erworben hat (diese kann über den Online-Shop gesondert erworben werden). Ohne die Hardware und die App funktioniert die Software nicht bestimmungsgemäß. Mit anderen Worten: Ohne die Hardware und die App ist der Erwerb eines Nutzungsrechts an der Software nutz- und wertlos. Die App als solche kann jedoch auch ohne die Hard- und Software verwendet werden; allerdings sind die verfügbaren Funktionalitäten in der App begrenzt (Unkraut- und Krankheitserkennung). Bilder aus der „MagicTrap“ und entsprechende damit im Zusammenhang stehende Analysen können nur unter Nutzung sowohl der App als auch der Software in Kombination mit der Magic Trap („Hardware“) zur Verfügung gestellt werden. Bezüglich der App geltend die Nutzungsbedingungen der App.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag gilt für die oben beschriebene Software inklusive aller dazu folgenden Updates, Upgrades sowie zugehöriger Dokumentationen.
  2. BCSD überlässt dem Lizenznehmer nach Maßgabe der aufgeführten Regelungen die Software zur zeitlich begrenzten Nutzung nach Abschluss dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages.
  3. Der Lizenznehmer erhält die Benutzerdokumentation (Bedienungsanleitung) als elektronische Version online (verfügbar unter: www.support.magicscout.app). Die Übergabe einer gedruckten Ausgabe der Benutzerdokumentation (Bedienungsanleitung) ist nicht von BCSD geschuldet.

§ 3 Dauer des Vertrags

  1. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab dem Datum des Online-Abschlusses dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages.
  2. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag verlängert sich automatisch jeweils um 12 weitere Monate, sofern er von keiner der Parteien schriftlich oder in Textform (insbesondere: Email) mit einer Frist von 14 Tagen zu Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode gekündigt wird. Sofern der Lizenznehmer das Kündigungsrecht ausübt, sollte er die Kündigung unter Nutzung des Stripe Portals, das im Online-Shop integriert ist, erklären; dort wird eine entsprechende einfache Form für die Kündigung durch den Lizenznehmer angeboten. Sollte die Kündigung über das Stripe Portal nicht funktionieren, kann der Lizenznehmer die Kündigung auch durch Email an: support@magicscout.app erklären.
  3. Wird der Endbenutzer-Lizenzvertrag gemäß § 3 Nr. 2 gekündigt, dann erlischt das Nutzungsrecht des Lizenznehmers an der Software.
  4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Vertragsinhalt

  1. Der Abschluss dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages ist nur möglich, wenn der Lizenznehmer beim Bestellvorgang im Online-Shop eine E-Mail-Adresse angibt; diese Email-Adresse muss dieselbe sein, die er für den Login in die App und auch für den Login im Stripe Portal nutzt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die App vor Abschluss dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages herunterzuladen; ansonsten funktioniert die Freischaltung der Software zur Nutzung durch den Lizenznehmer nicht. Nach dem Abschluss dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages erhält der Lizenznehmer Zugang zur Software, indem die Software von BCSD oder einem von BCSD beauftragten Dritten in der App des Lizenznehmers zur Nutzung freigeschaltet wird.
  2. Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung dafür, dass er die technischen Voraussetzungen schafft und aufrechterhält, um die Software nutzen zu können.
  3. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes zur Software.
  4. Mit dem Abschluss des Endbenutzer-Lizenzvertrages zur Nutzung der Software gewährt BCSD dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche, zeitlich begrenzte Recht zur Nutzung der Software unter den aufgeführten Nutzungsbedingungen ohne das Recht der Unterlizenzierung.
  5. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu verkaufen, zu vermieten, oder zu verleihen. Sie ist ausschließlich zur Nutzung durch den Lizenznehmer bestimmt.
  6. Eine weitergehende Nutzung ist ausgeschlossen.
  7. Eine Verletzung dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages durch den Lizenznehmer führt automatisch zum Erlöschen des Nutzungsrechts.

§ 5 Änderungen und Aktualisierungen

  1. BCSD ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software (Updates) nach eigenem Ermessen bereitzustellen.
  2. BCSD ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software an solche Lizenznehmer auszuliefern, die die App nicht heruntergeladen haben, eine veraltete Version der App nutzen, die App gelöscht haben oder die mit der Zahlung ihrer Lizenzgebühr im Verzug sind.

§ 6 Nutzungsbedingungen für die Lizenz

  1. Eine Einzellizenz an der Software ist an ein Nutzer-Konto, d.h. eine spezifizierte Email-Adresse, gekoppelt. Der Lizenznehmer muss daher eine solche Email-Adresse hinterlegen. Es muss sich hierbei um dieselbe Email-Adresse handeln, die der Lizenznehmer auch für das Login in die App und für die Anmeldung im Stripe Portal nutzt. Für die Schaffung und Einhaltung dieser Voraussetzung trägt allein der Lizenznehmer die Verantwortung. Die Nutzung der Software funktioniert nur über ein solches Nutzer-Konto. Eine Kopplung einer Einzellizenz an ein bestimmtes Nutzerendgerät (Smartphone) besteht nicht.
  2. Werden mehr als ein Nutzer-Konto eingerichtet oder unterhalten, so ist mindestens eine entsprechende Anzahl an Einzellizenzen an der Software erforderlich.
  3. Der Lizenznehmer darf ein hinterlegtes Nutzer-Konto wechseln, muss aber sicherstellen, dass zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages ein Nutzer-Konto hinterlegt ist, um die Software nutzen zu können. Hierfür trägt er die Verantwortung. Der Lizenznehmer hat daher die Pflicht, einen solchen Wechsel unverzüglich per Email an: support@magicscout.app mitzuteilen, damit ein solcher Wechsel vollzogen werden kann.
  4. Der Lizenznehmer kann jederzeit während der Laufzeit dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages zusätzliche Lizenzen an der Software über den Online-Shop der BCSD erwerben.
  5. Auch wenn der Lizenznehmer andere Lizenzpakete als eine Einzellizenz erwirbt, bleibt es – unabhängig vom Umfang des jeweiligen von ihm gewählten Lizenzpakets – dabei, dass der Lizenznehmer sein Lizenzpaket nur über sein jeweils angegebenes Nutzer-Konto nutzen kann.

§ 7 Urheberrecht

  1. Die von der BCSD bereitgestellte Software und alle zugehörigen Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der BCSD zu.
  2. Die Software wird lizenziert und nicht verkauft.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Der Lizenznehmer ist ab entsprechender Freischaltung zur Nutzung der Software unter einem bestimmten und hinterlegten Nutzer-Konto, wie oben beschrieben, berechtigt.
  2. Es besteht keine Berechtigung für den Lizenznehmer die Software zu verändern, dekompilieren, disassemblieren (oder zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln), entschlüsseln, extrahieren oder in irgendeiner Weise anderweitig zu verändern. Die Software oder Teile davon inklusive der zugehörigen Dokumentationen dürfen nicht als Basis für abgeleitete Werke verwendet werden.
  3. Die Software darf nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern BCSD dem nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  4. BCSD kann die Nutzungsrechte an der Software aus wichtigem Grund entziehen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Lizenznehmer mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder diese Nutzungsbedingungen nicht einhält und die Verletzung dieser Nutzungsbedingungen auch auf schriftliche Abmahnung durch BCSD nicht sofort unterlässt. Bei Entziehung der Nutzungsrechte verliert der Lizenznehmer den Zugriff auf die Software und den Zugang zu der damit verbundenen Funktionalitäten.
  5. Die Bedienungsanleitung und die der Software beigefügten Unterlagen, gleich ob in elektronischer oder schriftlicher Form, dürfen nur für betriebsinterne Zwecke des Lizenznehmers kopiert werden. Die Fertigung weiterer Kopien ist untersagt.

§ 9 Pflichten des Lizenznehmers

  1. Der Lizenznehmer trifft angemessene Vorkehrungen dafür, dass die Software ordnungsgemäß arbeitet (insbesondere durch Nutzung eines funktionierende Smartphone). Er wird die Software auf deren Verwendbarkeit zu dem von ihm beabsichtigten Zweck prüfen, bevor er diese operativ einsetzt.
  2. Der Lizenznehmer trifft angemessene Maßnahmen, um die Software und sein dazugehöriges Nutzer-Konto vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.

§ 10 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

  1. BCSD überlässt dem Lizenznehmer die Software gegen Zahlung von erstmaligen oder Erneuerungs-Lizenzgebühren und allen weiteren Gebühren, so wie sich diese aus dem Bestellvorgang im Online-Shop der BCSD ergeben.
  2. Alle Beträge sind Netto-Beträge, zuzüglicher gesetzlich vorgesehener Umsatzsteuer. Zahlungen sind mit Abschluss dieses Endnutzer-Lizenzvertrages bzw. im Verlängerungsfall mit Beginn einer neuen Verlängerungsperiode sofort fällig.
  3. Zahlungen des Lizenznehmers können nur unter Nutzung der Zahlungsmöglichkeiten erfolgen, die BCSD im Online-Shop zur Auswahl stellt. Eine Zahlung auf anderem Wege ist nicht möglich.
  4. Bei Verlängerung dieser Nutzungsvereinbarung gemäß § 3 Nr. 2 wird für die Begleichung der für eine Verlängerungsperiode anfallenden Lizenzgebühren der Zahlungsweg genutzt, den der Lizenznehmer in seinem Nutzer-Konto hinterlegt hat. Wenn ein solcher Zahlungsweg nicht in seinem Nutzer-Konto hinterlegt ist bzw. dort gelöscht wurde, dann gerät der Lizenznehmer mit seiner Zahlung in Verzug, und BCSD ist berechtigt, die Nutzungsrechte an der Software mit sofortiger Wirkung zu entziehen (siehe § 8 Nr. 4). Durch Zahlung des offenen Betrages kann der Lizenznehmer dann von BCSD dann wieder eine Freischaltung der Software verlangen.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung der im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis entstandenen Forderungen der BCSD hat der Lizenznehmer keinen Anspruch auf Einräumung bzw. Verlängerung eines Nutzungsrechts an der Software bei der BCSD.
  6. Bei Verlängerung des Nutzungsrechts an der Software erhält der Lizenznehmer eine Rechnung über die dann anfallenden Lizenzgebühren. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Wahl der BCSD entweder per Email an Nutzer-Konto des Lizenznehmers, und/oder sie wird ihm über das Stripe-Portal, welches im Online-Shop in den Bestellprozess integriert ist, zum Abruf zur Verfügung gestellt.
  7. Der Lizenznehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu.
  8. BCSD behält sich vor, die Lizenzgebühren während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere zum Beginn einer Verlängerungsperiode, anzupassen. Hierüber wird BCSD den Lizenznehmer mit zeitlich angemessenem Vorlauf schriftlich oder in Textform informieren. Der Lizenznehmer hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen, sofern er mit einer Anpassung der Lizenzgebühren nicht einverstanden ist. Macht er von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt dies als Einverständnis in Bezug auf die Anpassung der Lizenzgebühren.

§ 11 Gewährleistung

  1. BCSD gewährleistet für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Freischaltung der Software, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung in der begleitenden Dokumentation auf www.support.magicscout.app entspricht, sofern die Software bestimmungsgemäß verwendet wird. Darstellungen in Testprogrammen, Software- und Projektbeschreibungen stellen, sofern nicht ausdrücklich als solche bezeichnet, keine Beschaffenheitsgarantien dar.
  2. Wird dem Lizenznehmer die Software kostenlos für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt, so besteht hierfür keine Gewährleistung der BCSD.
  3. Dem Lizenznehmer sind die Software und ihre Leistungsfähigkeit bekannt. Die Software wurde unter Beachtung wissenschaftlicher Sorgfalt und anerkannter Regeln der Technik, insbesondere anerkannter Programmierregeln, entwickelt.
  4. Bei Fragen der Nutzung der Software werden BCSD oder von BCSD beauftragte Dritte Unterstützung zur Verfügung stellen. Diese ist erreichbar über: www.support.magicscout.app.
  5. BCSD steht nicht dafür ein, dass die Nutzung der Software nicht in Rechte Dritter eingreift oder keine Schäden bei Dritten herbeiführt. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen der BCSD entgegenstehende Rechte oder Schäden Dritter bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind oder wenn BCSD diese arglistig verschwiegen hat. Bei Inkrafttreten des Vertrags sind der BCSD keine derartigen Rechte oder Schäden Dritter bekannt.
  6. BCSD weist darauf hin, dass es nicht möglich ist, die Software so zur Verfügung zu stellen, dass sie für alle und unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. BCSD gewährleistet, dass die Software bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und entsprechend dem von ihr herausgegebenen und im Zeitpunkt der Zurverfügungstellung an den Lizenznehmer bestehenden Dokumentation brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften enthalten sind. Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Funktionen begründen keine Gewährleistungsansprüche.
  7. BCSD übernimmt keine Gewähr, dass die Software den speziellen Anforderungen des Lizenznehmers oder Nutzers entspricht oder dass die darin enthaltenen Funktionen in einer vom Lizenznehmer ausgewählten Kombination ununterbrochen und fehlerfrei ablaufen. Die Verantwortung für die Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt allein der Lizenznehmer.
  8. BCSD haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Software durch Freischaltung und Dokumentation zum Download.
  9. BCSD gewährleistet nicht, dass die Software mit beim Lizenznehmer bzw. Anwender vorhandener bzw. installierter anderer Software zusammenarbeitet.

§ 12 Haftung

  1. Soweit gesetzlich nichts Abweichendes zwingend vorgesehen ist, haftet BCSD weder für irgendwelche Folgeschäden, gleich welcher Art, die nicht an der Software selbst entstehen, noch für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden, die aus der Verwendung der Software oder der Tatsache, dass sie nicht verwendet werden kann, resultieren oder damit im Zusammenhang stehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn Abhilfemaßnahmen ihren wesentlichen Zweck verfehlen.
  2. BCSD haftet nur für solche Schäden, die aufgrund grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Verhaltens oder aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten dieses Vertrags durch die BCSD herbeigeführt werden.
  3. Soweit eine Haftung nicht ausgeschlossen ist, hat der Lizenznehmer Mängelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Lizenznehmer nachweisbar sind.
  4. BCSD übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Fehler, Mängel oder unsachgemäße Installation entstehen oder für Schäden jeglicher Art, welche beim Lizenznehmer durch ein Unterbleiben der Installation von Updates entstehen.
  5. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 13 Datenschutz

  1. Die zur Abwicklung dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Lizenznehmers werden im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang auf Grundlage der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
  2. Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Lizenznehmers gilt die im Bestellprozess beigefügte Datenschutzerklärung.

§ 14 Vertraulichkeit

  1. Beiden Parteien wird zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten unter Umständen Zugriff auf vertrauliche Informationen der anderen Partei gegeben. Vertrauliche Informationen umfassen nicht solche Informationen, die:

    (a) öffentlich bei Vertragsschluss bekannt sind oder nach Vertragsschluss öffentlich bekannt werden und dies nicht aufgrund einer rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung der Empfängerpartei geschehen ist;

    (b) sich bereits vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der anderen Partei befunden haben;

    (c) der Empfängerpartei von einem Dritten ohne das Vorliegen von Beschränkungen hinsichtlich der Offenlegung rechtmäßig mitgeteilt wurden;

    (d) von der Empfängerpartei selbständig entwickelt wurden und diese selbständige Entwicklung schriftlich nachgewiesen werden kann; oder

    (e) kraft Gesetzes, aufgrund der Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer Aufsichts- oder Verwaltungsbehörde offengelegt werden müssen.

  2. Die Parteien behandeln die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und stellen die vertraulichen Informationen außer auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen keinem Dritten zur Verfügung. Sie verwenden die vertraulichen Informationen auch nicht für andere Zwecke als zur Durchführung dieses Vertrages. Die Parteien stellen mithilfe angemessener Maßnahmen sicher, dass die für sie zugänglichen vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht von ihren Mitarbeitern oder Vertretern unter Verletzung der vorliegenden Vertragsbestimmungen offengelegt oder verbreitet werden.
  3. Die Parteien sind nicht für von Dritten verursachten Verlust, Vernichtung, Änderung oder Offenlegung vertraulicher Informationen verantwortlich.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für die Leistungen der BCSD ist Monheim am Rhein.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Düsseldorf.

§ 16 Anwendbares Recht

Auf Ansprüche aus diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss der deutschen kollisionsrechtlichen Normen.

§ 17 Sonstiges

  1. Der Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag ist nur in schriftlicher Form wirksam und gilt nur für die Partei, gegenüber welcher der Verzicht erklärt wurde und nur für die diesem Verzicht zugrunde liegenden Umstände. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte kumulativ und schließen gesetzliche Rechte nicht aus.
  2. Weder BCSD noch der Lizenznehmer dürfen diesen Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten an Dritte abtreten oder in sonstiger Weise übertragen, oder derartige Handlungen gemäß diesem Vertrag beabsichtigen, ohne hierzu im Besitz der vorherigen schriftlichen Genehmigung der anderen Partei zu sein, die nicht unangemessen verweigert werden darf. Unbeschadet gegenteiliger Bestimmungen haben beide Parteien das Recht, diesen Vertrag, nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei, an eines ihrer verbundenen Unternehmen oder an ein Unternehmen zu übertragen, das aus einer Fusion, Übernahme, Umstrukturierung oder sonstigen Geschäftssanierung der betroffenen Partei resultiert. Darüber hinaus darf BCSD ihre Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten in Unterauftrag vergeben unter der Voraussetzung, dass BCSD weiterhin verantwortlich für die Erbringung der Leistungen aus diesem Vertrag bleibt. Abtretungs-, Unterbeauftragungs- oder sonstige Übertragungen in Verletzung dieser Bestimmung sind nichtig.
  3. Dieser Vertrag bewirkt oder begründet weder eine einfache Gesellschaft zwischen den Parteien noch gestattet er einer Partei, als Beauftragte der anderen Partei zu handeln. Weiterhin sind die Parteien nicht befugt, namens oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln oder die andere Partei in anderer Weise zu verpflichten (insbesondere durch Abgabe von Zusicherungen oder Gewährleistungen, der Übernahme einer Verpflichtung oder Haftung und der Ausübung sonstiger Rechte oder Befugnisse).
  4. BCSD trifft keine Haftung gegenüber dem Lizenznehmer aus diesem Vertrag, wenn sie an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert wird oder diese verspätet erfüllt, oder wenn sie an der Geschäftsausübung gehindert wird aufgrund von Handlungen, Ereignissen, Unterlassungen oder Unfällen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von BCSD liegen, insbesondere Streiks, Aussperrungen oder andere arbeitsrechtliche Streitigkeiten (gleich ob dies die Belegschaft von BCSD oder von Dritten betrifft), Ausfall von öffentlichen Versorgungsleistungen oder von Verkehrs- oder Telekommunikationsnetzwerken, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen, mutwillige Sachbeschädigung, Feuer, Überschwemmung oder Sturm oder vergleichbarerer Ereignisse. BCSD setzt den Lizenznehmer über derartige Ereignisse und deren voraussichtliche Dauer in Kenntnis.

§ 18 Salvatorische Klausel

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch Fax oder E-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist.
  2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle einer Lücke.